Eigenleistungen von Einzelunternehmern bei der Forschungszulage mit 70 Euro pro Stunde ansetzen
Eigenleistungen von Einzelunternehmern bei der Forschungszulage: 70 Euro pro Stunde richtig ansetzen
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Stell dir vor: Du bist Einzelunternehmer, arbeitest nächtelang an einem innovativen Softwareprojekt, entwickelst neue Algorithmen – und weißt nicht, dass der Staat dir für genau diese Stunden eine attraktive Steuerförderung zahlt. Die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) ist eines der mächtigsten, aber am wenigsten genutzten Steuerinstrumente für Solo-Unternehmer in Deutschland. Und der Stundensatz von 70 Euro ist dabei das zentrale Berechnungselement, das über Tausende Euro Förderung entscheidet.
In diesem Artikel navigieren wir gemeinsam durch die Komplexität der Forschungszulage – klar, präzise und praxisnah. Ob du gerade erst von dieser Förderung gehört hast oder bereits erste Anträge stellst: Hier findest du konkrete Antworten.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist die Forschungszulage – und warum lohnt sie sich für Einzelunternehmer?
- Der Stundensatz von 70 Euro: Herkunft, Logik und Anwendung
- So berechnet sich deine Forschungszulage konkret
- Voraussetzungen und förderfähige Tätigkeiten
- Zwei Praxisbeispiele aus der Realität 2026
- Häufige Fehler und wie du sie vermeidest
- Vergleich: Fördervolumen nach Tätigkeitsumfang
- Vergleichstabelle: Forschungszulage für Einzelunternehmer vs. Kapitalgesellschaften
- Häufige Fragen zur Forschungszulage
- Dein Aktionsplan: Jetzt die Forschungszulage sichern
Was ist die Forschungszulage – und warum lohnt sie sich für Einzelunternehmer?
Die Forschungszulage wurde in Deutschland mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG), das am 1. Januar 2020 in Kraft trat, eingeführt und seitdem mehrfach erweitert. Seit 2024 gilt eine erhöhte Bemessungsgrundlage von bis zu 10 Millionen Euro pro Jahr, aus der eine Zulage von 25 Prozent berechnet wird – also eine maximale jährliche Förderung von 2,5 Millionen Euro. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gilt seit 2024 sogar ein erhöhter Satz von 35 Prozent.
Was viele nicht wissen: Einzelunternehmer sind ausdrücklich förderberechtigt. Das FZulG kennt keine Mindestgröße. Wer als Freiberufler, Handwerker, IT-Consultant oder Ingenieur eigene Forschungs- und Entwicklungsarbeit betreibt, kann seine selbst geleisteten Arbeitsstunden mit einem pauschalen Stundensatz von 70 Euro ansetzen – ohne Nachweis der tatsächlichen Personalkosten, wie es bei Kapitalgesellschaften mit festem Gehalt nötig ist.
Das macht die Förderung für Solo-Selbstständige besonders attraktiv: Du brauchst keine Gehaltsabrechnungen, keinen Lohnausweis – nur eine sorgfältige Dokumentation deiner geleisteten Forschungsstunden.
„Die Forschungszulage ist eine der wenigen steuerlichen Fördermaßnahmen, die unabhängig vom Gewinn greift – auch Unternehmen in der Verlustzone profitieren.“ – Bundesministerium der Finanzen, Erläuterungen zum FZulG (2024 aktualisiert)
Der Stundensatz von 70 Euro: Herkunft, Logik und Anwendung
Warum genau 70 Euro?
Der Stundensatz von 70 Euro ist keine willkürliche Zahl. Er wurde vom Gesetzgeber als Pauschalwert eingeführt, um die besondere Situation von Einzelunternehmern zu berücksichtigen: Diese beziehen kein Gehalt im klassischen Sinne, sondern einen Unternehmerlohn, der steuerlich nicht wie Personalaufwand behandelt wird. Eine direkte Übertragung der Methodik für Angestellte (tatsächliche Lohnkosten inklusive Arbeitgeberanteile) war daher nicht möglich.
Der Betrag orientiert sich an einem typisierten Durchschnittsstundenlohn für qualifizierte FuE-Tätigkeiten in Deutschland. Laut Statistischem Bundesamt lagen die durchschnittlichen Arbeitskosten je Stunde für Beschäftigte im Bereich „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ im Jahr 2024 bei rund 46 bis 52 Euro – der Gesetzgeber hat mit 70 Euro bewusst einen Wert gewählt, der die typischen Vollkosten inklusive Overhead für qualifizierte Forschungsarbeit abbildet.
Technische Anwendung des Stundensatzes
Die Berechnung ist linear: Anzahl der nachgewiesenen Forschungsstunden × 70 Euro = förderfähige Lohnsumme. Auf diese Bemessungsgrundlage wird dann der Zulagesatz (25 % für Einzelunternehmer, die als KMU gelten, oder 35 % für besonders kleine Einheiten) angewendet.
Ein wichtiger Punkt: Die Stunden müssen tatsächlich geleistet worden sein und durch Aufzeichnungen (Stundenprotokolle, Projekttagebücher, Laborbücher o. ä.) belegt werden können. Pro Person sind maximal 40 Stunden pro Woche ansetzbar – also maximal 2.080 Stunden pro Jahr. Das ergibt eine maximale förderfähige Lohnsumme von 145.600 Euro pro Jahr aus Eigenleistungen.
Seit der Reform 2024 gilt außerdem: Einzelunternehmer können nicht nur ihre eigenen Stunden einbringen, sondern – falls vorhanden – auch die Stunden von Mitarbeitern (mit den tatsächlichen Lohnkosten). Die Eigenleistungs-Pauschale von 70 Euro gilt aber ausschließlich für den Unternehmer selbst.
So berechnet sich deine Forschungszulage konkret
Lass uns die Mathematik durchgehen – Schritt für Schritt. Für einen typischen Einzelunternehmer im Jahr 2026 sieht die Rechnung so aus:
- Schritt 1 – Stunden dokumentieren: Alle FuE-Stunden des Wirtschaftsjahres erfassen. Beispiel: 600 Stunden.
- Schritt 2 – Lohnsumme berechnen: 600 Stunden × 70 Euro = 42.000 Euro (Bemessungsgrundlage).
- Schritt 3 – Zulagesatz anwenden: Bei KMU-Status und 35 % Förderquote: 42.000 × 35 % = 14.700 Euro Forschungszulage.
- Schritt 4 – Steuerliche Verrechnung: Die Zulage wird zunächst mit der Einkommensteuer verrechnet. Ist die Steuerschuld geringer als die Zulage, erfolgt eine Barauszahlung des Differenzbetrages.
Das bedeutet: Selbst wenn du in einem Jahr kaum Einkommensteuer zahlst – etwa weil du hohe Betriebsausgaben hattest – bekommst du den verbleibenden Zulage-Betrag als Erstattung ausgezahlt. Das ist der entscheidende Vorteil gegenüber klassischen Steuerabzügen.
Wichtig für 2026: Die Bemessungsgrundlage ist auf 10 Millionen Euro gedeckelt. Für Einzelunternehmer, die ausschließlich Eigenleistungen ansetzen, ist diese Obergrenze in der Praxis kaum relevant – maximal 145.600 Euro Lohnsumme pro Jahr liegt weit unter diesem Deckel.
Voraussetzungen und förderfähige Tätigkeiten
Wer ist antragsberechtigt?
Grundsätzlich ist jeder Einzelunternehmer antragsberechtigt, der:
- in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist,
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG) erzielt,
- ein begünstigtes FuE-Vorhaben durchführt, das vom Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) positiv beschieden wurde,
- und nachvollziehbare Aufzeichnungen über die geleisteten Stunden führt.
Was gilt als förderfähige Forschung?
Das FZulG orientiert sich am sogenannten Frascati-Handbuch der OECD, dem internationalen Standard zur Klassifikation von FuE-Tätigkeiten. Förderfähig sind:
- Grundlagenforschung: Experimentelle oder theoretische Arbeiten ohne primären kommerziellen Hintergrund
- Industrielle Forschung: Geplante Forschung mit dem Ziel neuer Kenntnisse für neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
- Experimentelle Entwicklung: Nutzung bestehender Erkenntnisse zur Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter Produkte/Verfahren
Nicht förderfähig sind hingegen: Routinetätigkeiten, Qualitätskontrolle ohne neue Erkenntnisgewinnung, Marktforschung, Design-Aktivitäten ohne technologische Neuheit, und die reine Anwendung bereits existierender Technologien.
In der Praxis des Jahres 2026 sehen wir besonders viele erfolgreiche Anträge aus den Bereichen: KI-Entwicklung, Softwarearchitektur mit neuartigen Ansätzen, Materialwissenschaft im Handwerk, nachhaltige Produktionsmethoden und Medizintechnik-Prototyping.
Zwei Praxisbeispiele aus der Realität 2026
Beispiel 1: Der freiberufliche KI-Entwickler aus München
Michael S., 38, arbeitet seit 2021 als freiberuflicher Softwareentwickler mit Spezialisierung auf maschinelles Lernen. Seit 2025 entwickelt er ein neuartiges Verfahren zur Anomalieerkennung in Industriedaten, das über den Stand der Technik hinausgeht. Er hat die BSFZ-Bescheinigung im Frühjahr 2025 erhalten.
Für das Wirtschaftsjahr 2025 hat Michael folgende Stunden dokumentiert:
- Konzeptionsphase und Literaturrecherche: 80 Stunden
- Algorithmus-Entwicklung und Testing: 320 Stunden
- Prototyping und Fehleranalyse: 150 Stunden
- Dokumentation der Forschungsergebnisse: 50 Stunden
- Gesamt: 600 Stunden
Berechnung: 600 × 70 Euro = 42.000 Euro Bemessungsgrundlage. Als Einzelunternehmer mit KMU-Status erhält er 35 % = 14.700 Euro Forschungszulage. Seine Einkommensteuervorauszahlung für 2025 betrug 11.000 Euro – die Differenz von 3.700 Euro wird ihm in 2026 als Überschuss erstattet.
Beispiel 2: Die Handwerksmeisterin mit eigenem Entwicklungsprojekt
Sandra K., 45, betreibt eine Tischlerei als Einzelunternehmerin. Sie entwickelt seit 2024 ein neues Verfahren zur ressourcenschonenden Holzverbindung ohne chemische Kleber – ein echter technologischer Innovationssprung. Ihr Antrag bei der BSFZ wurde positiv beschieden.
In 2025 wendete Sandra 400 Stunden für die Entwicklungsarbeit auf (neben dem regulären Geschäftsbetrieb). 400 × 70 Euro = 28.000 Euro Bemessungsgrundlage. Bei 35 % KMU-Satz ergibt das 9.800 Euro Forschungszulage. Da ihr Einkommensteuerbetrag in einem eher schwachen Geschäftsjahr nur bei 6.000 Euro lag, wurden ihr 3.800 Euro direkt ausgezahlt.
Sandras Reaktion: „Ich dachte, das sei nur für große Labore. Dass meine Werkstattarbeit zählt, hätte ich nie gedacht.“ – eine Haltung, die leider noch zu viele Einzelunternehmer teilen.
Häufige Fehler und wie du sie vermeidest
Die Forschungszulage ist attraktiv – aber fehlerhafte Anträge führen zu Ablehnungen oder späteren Rückforderungen. Hier die drei häufigsten Fallstricke:
Fehler 1: Fehlende oder lückenhafte Stundenaufzeichnungen
Das Finanzamt kann jederzeit Nachweise anfordern. Ein Excel-Sheet mit Einträgen wie „FuE – 5 Stunden“ reicht nicht. Du brauchst: Datum, konkrete Tätigkeit, Projektzuordnung und Ergebnis/Fortschritt. Führe dein Forschungstagbuch idealerweise täglich oder wöchentlich – nicht rückwirkend.
Lösung: Nutze digitale Tools wie ein FuE-Projektmanagement-System oder schlicht eine strukturierte Tabelle mit fünf Pflichtfeldern. Seit 2025 akzeptieren viele Finanzämter auch digital signierte PDF-Journale.
Fehler 2: Tätigkeiten falsch klassifizieren
Nicht jede kreative Arbeit ist Forschung im Sinne des FZulG. Die Verbesserung eines bestehenden Webshops ist keine experimentelle Entwicklung. Die Entwicklung eines neuen KI-gestützten Empfehlungsalgorithmus mit neuartigem Ansatz hingegen schon. Der entscheidende Test: Gibt es technologische Unsicherheit? Wird neues Wissen generiert?
Lösung: Lass deine Tätigkeitsbeschreibung vor dem BSFZ-Antrag von einem spezialisierten Steuerberater oder Patentanwalt prüfen. Die BSFZ bietet auch informelle Vorabgespräche an.
Fehler 3: Antragsfrist versäumen
Der Antrag auf Forschungszulage muss vor der Steuerfestsetzung eingereicht werden. Wer zu lange wartet, verliert die Förderung für abgelaufene Wirtschaftsjahre. In 2026 gilt: Anträge für das Wirtschaftsjahr 2024 können noch gestellt werden, sofern der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist.
Lösung: Plane den Antragsprozess fest in deine jährliche Steueragenda ein – idealerweise im ersten Quartal des Folgejahres.
Vergleich: Fördervolumen nach Tätigkeitsumfang (Einzelunternehmer, KMU-Satz 35 %)
Jährliche Forschungszulage nach geleisteten Stunden (70 €/Std. × 35 %)
4.900 €
9.800 €
14.700 €
24.500 €
50.960 €
*Basis: 70 €/Stunde Pauschalsatz, KMU-Fördersatz 35 %. Maximalstunden: 40 Std./Woche × 52 Wochen = 2.080 Std./Jahr.
Vergleichstabelle: Forschungszulage für Einzelunternehmer vs. Kapitalgesellschaften
| Kriterium | Einzelunternehmer | Kapitalgesellschaft (GmbH/UG) |
|---|---|---|
| Berechnungsbasis Lohnkosten | Pauschale 70 €/Stunde | Tatsächliche Lohnkosten inkl. AG-Anteile |
| Fördersatz (KMU, 2026) | 35 % | 25–35 % (je nach Unternehmensgröße) |
| Maximale Bemessungsgrundlage | 10 Mio. € (Eigenleistung: max. 145.600 €) | 10 Mio. € p.a. |
| Nachweispflicht | Stundenaufzeichnungen (kein Gehaltsnachweis nötig) | Lohnunterlagen, Arbeitsverträge, Stundennachweise |
| Auszahlung bei Steuerschuld = 0 | Ja, Erstattung möglich | Ja, Erstattung möglich |
Häufige Fragen zur Forschungszulage für Einzelunternehmer
Kann ich rückwirkend Forschungszulage beantragen, wenn ich in früheren Jahren bereits FuE betrieben habe?
Ja, aber mit Einschränkungen. Du kannst Forschungszulage rückwirkend für Wirtschaftsjahre ab 2020 beantragen, solange der jeweilige Einkommensteuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist oder du form- und fristgerecht Einspruch eingelegt hast. In 2026 ist eine rückwirkende Antragstellung für das Jahr 2022 in der Regel noch möglich, wenn kein bestandskräftiger Bescheid vorliegt. Entscheidend ist, dass du zunächst die BSFZ-Bescheinigung für das damalige Vorhaben erhältst – ohne diese Bescheinigung ist kein Antrag beim Finanzamt möglich. Lass dich unbedingt von einem Steuerberater beraten, bevor du rückwirkend vorgehst.
Was passiert, wenn ich weniger Stunden ansetze als ich tatsächlich gearbeitet habe?
Du darfst ausschließlich Stunden ansetzen, die du vollständig und nachvollziehbar dokumentiert hast. Wenn du aus Sicherheitsgründen nur einen Teil deiner tatsächlichen FuE-Stunden nachweisen kannst, ist es legitim, nur diese in den Antrag einzubeziehen. Es gibt keine Pflicht zur vollständigen Ausschöpfung – aber auch keinen Anreiz zur Unterschreitung. Im Gegenteil: Jede dokumentierte Stunde kostet dich nichts, bringt aber Förderung. Investiere daher in eine lückenlose Stundenerfassung. Umgekehrt ist das Ansetzen nicht dokumentierter oder nicht tatsächlich geleisteter Stunden eine Form des Förderbetrugs und kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Muss ich die Forschungszulage als Einnahme in meiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ausweisen?
Ja. Die Forschungszulage ist nach § 10 FZulG eine steuerbare Einnahme, die den steuerpflichtigen Gewinn erhöht. Sie wird allerdings mit der Steuerschuld verrechnet, sodass per Saldo kein Nachteil entsteht. In der EÜR wird die Zulage als „sonstige betriebliche Einnahme“ erfasst. Der Nettoeffekt bleibt trotzdem positiv: Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % auf den Gewinn und einem Zulagesatz von 35 % verbleiben dir nach Steuerkorrektur immer noch eine erhebliche Nettoförderung. Eine genaue Berechnung sollte dein Steuerberater vornehmen.
Dein Aktionsplan: Jetzt die Forschungszulage sichern
Die Forschungszulage ist kein bürokratisches Hindernis – sie ist eine echte finanzielle Chance, die du als Einzelunternehmer konkret und zeitnah nutzen kannst. In einer Zeit, in der Innovationsdruck steigt und staatliche Förderung Eigenverantwortung stärken soll, ist diese Zulage ein strukturell wichtiges Instrument der deutschen FuE-Förderung. Hier ist dein konkreter nächster Schritt:
- ✅ Sofort starten: Prüfe anhand des Frascati-Handbuchs, ob deine aktuelle Tätigkeit FuE-Charakter hat. Zweifelsfälle: Einmal kurz mit einem spezialisierten Steuerberater sprechen.
- ✅ Dokumentation aufbauen: Beginne noch heute, ein tägliches Forschungsprotokoll zu führen – digital, strukturiert, mit den fünf Pflichtfeldern: Datum, Tätigkeit, Projektzuordnung, Ergebnis, Stunden.
- ✅ BSFZ-Antrag stellen: Stelle deinen Bescheinigungsantrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (bsfz.de). Dieser Schritt ist kostenlos und die Bearbeitungszeit beträgt in 2026 typischerweise 4 bis 8 Wochen.
- ✅ Finanzamt informieren: Nach Erhalt der BSFZ-Bescheinigung beantragst du die Zulage beim zuständigen Finanzamt – idealerweise zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung.
- ✅ Kontinuierlich verbessern: Baue eine jährliche FuE-Dokumentations-Routine auf. Nutze die Forschungszulage als dauerhaften Bestandteil deiner Unternehmensfinanzierung, nicht als einmaligen Antrag.
Die Forschungslandschaft in Deutschland verändert sich: Mit dem geplanten Innovationsförderungsgesetz 2027 könnten Stundensätze und Fördergrenzen erneut angepasst werden. Wer jetzt die Grundlagen legt, ist für diese Entwicklungen bestens vorbereitet – und nutzt die aktuell sehr attraktiven Konditionen voll aus.
Deine Frage für heute: Wie viele Stunden echter Forschungs- und Entwicklungsarbeit hast du in den letzten zwölf Monaten geleistet – und wie viel Förderung hättest du damit erhalten können? Rechne es durch. Die Antwort könnte deine Perspektive auf dein Business verändern.

Artikel geprüft von Elena Marino, Spezialistin für die Finanzierung italienischer Weingüter und Agriturismo-Betriebe, am Mai 29, 2026